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Pflegegrad 1 erklärt: Alle Ansprüche, Leistungen & Tipps kompakt

Uwe Zimmer
Von Uwe Zimmer
16. Juni 2025

Pflegegrad 1: So beantragst du Hilfe und nutzt deine Ansprüche richtig

Auch mit Pflegegrad 1 hast du Anspruch auf wichtige Leistungen – selbst wenn der Unterstützungsbedarf (noch) gering ist. 

In diesem Artikel erfährst du, welche Leistungen und finanziellen Hilfen dir bei Pflegegrad 1 zustehen, wie du sie beantragst und optimal nutzt – kompakt, verständlich und auf den Punkt.

Voraussetzungen für Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 erhältst du, wenn bei dir eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Alltagskompetenz vorliegt. Das bedeutet: Du kommst im Alltag größtenteils noch allein zurecht, benötigst aber in einzelnen Bereichen gelegentlich Unterstützung – etwa bei der Körperpflege, bei der Orientierung oder im Haushalt.

Die Einstufung erfolgt durch ein Pflegegutachten, das von einem Gutachter oder einer Gutachterin des MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder von MEDICPROOF (bei privat Versicherten) erstellt wird. Dabei wird dein Pflegebedarf anhand eines Punktesystems im sogenannten Neuen Begutachtungsassessment (NBA) bewertet.

Das macht SmartVersorgt aus – persönliche Pflegeberatung, digitale Unterstützung und echte Hilfe im Alltag

Du erreichst mindestens 12,5 Punkte im Pflegegutachten.

Das macht SmartVersorgt aus – persönliche Pflegeberatung, digitale Unterstützung und echte Hilfe im Alltag

Du hast leichte Einschränkungen bei Mobilität, geistigen Fähigkeiten oder Selbstversorgung.

MDK-Begutachtung:

Welche Lebensbereiche geprüft werden und wie sie gewichtet sind

7,5

%

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

7,5

%

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

10

%

Mobilität

15

%

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

20

%

Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Belastungen

40

%

Selbstversorgung

Hinter jedem der sechs Lebensbereiche stehen bis zu 16 feste Kriterien, die vom Gutachter einzeln bewertet werden. Für jeden Lebensbereich ergibt sich dadurch eine eigene Punktzahl. Diese werden, je nach Gewichtung des Lebensbereiches, zur Gesamtpunktzahl zusammengerechnet. Diese Gesamtpunktzahl ermittelt den notwendigen Pflegegrad.

Das steht dir konkret zu

Leistungen bei Pflegegrad 1

Auch wenn du bei Pflegegrad 1 noch kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen bekommst, hast du Anspruch auf eine Reihe sinnvoller Unterstützungsangebote. Diese sollen dir helfen, länger selbstständig zu bleiben, den Alltag zu erleichtern und dich bei ersten Einschränkungen gezielt zu entlasten.

Pflegeleistung

Betrag

Dafür kannst du die Zuschüsse verwenden

Pflegegeld

kein Anspruch

Pflegesachleistungen

kein Anspruch

Verhinderungspflege

kein Anspruch

Kurzzeitpflege

kein Anspruch

Tages-/Nachtpflege

kein Anspruch

Entlastungs­betrag

131€/Monat

Für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuung, Fahrdienste oder Hilfe durch einen Pflegedienst

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

bis 42 €/Monat

z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Betteinlagen – bequem nach Hause geliefert

Hausnotrufsystem

bis 25,50€/Monat

Für mehr Sicherheit – besonders wenn du allein wohnst oder sturzgefährdet bist

Wohnraumanpassung

bis 4.180 € pro Maßnahme

Zuschüsse für barrierefreie Umbauten wie Haltegriffe, Treppenhilfen oder Türverbreiterungen

Wohngruppenzuschuss

224€/Monat

Für das Leben in einer ambulant betreuten Wohngruppe

Vollstationäre Pflege im Heim

131€/Monat

Für den vollstationären Aufenthalt in einem Pflegeheim

Pflegeberatung (§ 37 Abs. 3 SGB XI)

kostenfrei

Persönliche Beratung zu deinen Ansprüchen, Pflegeorganisation oder Möglichkeiten der Entlastung

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

bis zu 53€/Monat

z. B. Apps zur Sturzprävention, Gedächtnistraining oder Strukturierung deines Alltags

Was du auch wissen solltest:

Pflegeexperte Uwe Zimmer – erfahrene Beratung zu Pflegegraden, Anträgen und Alltagsentlastung
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Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bekommst du bei Pflegegrad 1 noch nicht.

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Du kannst aber trotzdem einen Pflegedienst über den Entlastungsbetrag nutzen.

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Kombi- und Verhinderungspflege gelten erst ab Pflegegrad 2.

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Wenn dein Zustand sich verschlechtert, kannst du jederzeit eine Höherstufung beantragen.

Pflegeexperten Uwe und Lennard Zimmer geben wichtige Tipps für den Pflegealltag

Pflegegrad 1 beantragen – Schritt für Schritt

1. Antrag bei der Pflegekasse stellen

Ein formloser Antrag genügt

Der erste Schritt ist ein formloser Antrag bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person – meist ist das die Pflegekasse der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse.

Du kannst den Antrag telefonisch, schriftlich oder online stellen. Nach Eingang wird dir ein Formular zur Bestätigung und weitere Unterlagen zugesendet.

Unser Tipp: Schon der Satz ‚Ich beantrage einen Pflegegrad‘ genügt, um den Antrag zu stellen. Wenn du das telefonisch machst, bitte die Pflegekasse unbedingt um eine schriftliche Bestätigung mit Datum.

2. Vorbereitung auf die Begutachtung

Ein MDK oder MEDICPROOF prüfen deine Situation

Nach dem Antrag wirst du (oder deine Angehörigen) über einen Begutachtungstermin durch den MDK (gesetzlich versichert) oder MEDICPROOF (privat versichert) informiert.
Der Termin findet meist zu Hause oder per Videotelefonat statt.

Bereite dich gut vor:

  • Notiere dir typische Alltagssituationen, in denen du Hilfe brauchst.
  • Halte ärztliche Unterlagen, Diagnosen, Medikationspläne oder Krankenhausberichte bereit.
  • Es kann hilfreich sein, wenn eine vertraute Person beim Termin anwesend ist.

3. Du erhältst den Pflegegrad-Bescheid

Einstufung des Pflegegrades

Nach der Begutachtung bekommst du von der Pflegekasse einen schriftlichen Bescheid. Darin steht:

  • Ob dir ein Pflegegrad bewilligt wurde
  • Welcher Pflegegrad dir zuerkannt wurde
  • Ab wann du die Leistungen in Anspruch nehmen kannst
Falls du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

4. Leistungen bei Pflegegrad 1

Leistungen stehen dir sofort zur Verfügung

Sobald du den Bescheid erhalten hast, kannst du alle vorgesehenen Leistungen für Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen, z. B.:

  • 131 € Entlastungsbetrag pro Monat
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 € monatlich)
  • Wohnraumanpassung (bis zu 4.180 € pro Maßnahme)
  • Hausnotrufsystem, Pflegeberatung u. v. m.
Zusatz-Tipp:

Pflegegrad frühzeitig beantragen, besonders bei chronischer Erkrankung, psychischer Belastung oder altersbedingtem Hilfebedarf

Fazit: Pflegegrad 1 – diese Leistungen kannst du nutzen!

Auch bei geringen Einschränkungen lohnt es sich, einen Antrag auf Pflegegrad 1 zu stellen. Nutze vor allem den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €, lass dir Pflegehilfsmittel bequem nach Hause liefern und prüfe, ob du Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bekommst. So holst du das Beste aus deinen Ansprüchen bei Pflegegrad 1 heraus – auch bei leichter Einstufung.

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Häufig gestellte Fragen

Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen

Was steht mir bei Pflegegrad 1 zu?

Mit Pflegegrad 1 hast du Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, auch wenn dein Hilfebedarf noch gering ist. Dazu gehören u. a. der monatliche Entlastungsbetrag von 131 €, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 €/Monat), eine kostenfreie Pflegeberatung, Zuschüsse für einen Hausnotruf sowie Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.180 € pro Maßnahme).

Wie beantrage ich Pflegegrad 1?
Den Antrag stellst du direkt bei deiner Pflegekasse – formlos per Brief, E-Mail oder telefonisch. Danach erfolgt eine Begutachtung durch den MDK (gesetzlich versichert) oder MEDICPROOF (privat versichert). Nach der Prüfung erhältst du einen Bescheid, ob und welcher Pflegegrad dir zusteht.
Gibt es Pflegegeld bei Pflegegrad 1?
Nein, bei Pflegegrad 1 erhältst du noch kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen. Du kannst aber den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuung nutzen – z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst.
Welche Hilfsmittel bekomme ich bei Pflegegrad 1?
Du kannst dir Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € pro Monat liefern lassen – z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Diese musst du nur einmal bei der Pflegekasse beantragen, die Kosten werden übernommen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und 2?
Pflegegrad 1 gilt bei geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5–26,5 Punkte im Gutachten). Pflegegrad 2 setzt einen höheren Bedarf voraus (ab 27 Punkte) – dann hast du auch Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und weitere Leistungen.

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