Pflegegrad 1: So beantragst du Hilfe und nutzt deine Ansprüche richtig
Auch mit Pflegegrad 1 hast du Anspruch auf wichtige Leistungen – selbst wenn der Unterstützungsbedarf (noch) gering ist.
Voraussetzungen für Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 erhältst du, wenn bei dir eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Alltagskompetenz vorliegt. Das bedeutet: Du kommst im Alltag größtenteils noch allein zurecht, benötigst aber in einzelnen Bereichen gelegentlich Unterstützung – etwa bei der Körperpflege, bei der Orientierung oder im Haushalt.
Die Einstufung erfolgt durch ein Pflegegutachten, das von einem Gutachter oder einer Gutachterin des MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder von MEDICPROOF (bei privat Versicherten) erstellt wird. Dabei wird dein Pflegebedarf anhand eines Punktesystems im sogenannten Neuen Begutachtungsassessment (NBA) bewertet.

Du erreichst mindestens 12,5 Punkte im Pflegegutachten.

Du hast leichte Einschränkungen bei Mobilität, geistigen Fähigkeiten oder Selbstversorgung.
Welche Lebensbereiche geprüft werden und wie sie gewichtet sind
7,5
%
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
7,5
%
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
10
%
Mobilität
15
%
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
20
%
Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Belastungen
40
%
Selbstversorgung
Hinter jedem der sechs Lebensbereiche stehen bis zu 16 feste Kriterien, die vom Gutachter einzeln bewertet werden. Für jeden Lebensbereich ergibt sich dadurch eine eigene Punktzahl. Diese werden, je nach Gewichtung des Lebensbereiches, zur Gesamtpunktzahl zusammengerechnet. Diese Gesamtpunktzahl ermittelt den notwendigen Pflegegrad.
Das steht dir konkret zu
Leistungen bei Pflegegrad 1
Auch wenn du bei Pflegegrad 1 noch kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen bekommst, hast du Anspruch auf eine Reihe sinnvoller Unterstützungsangebote. Diese sollen dir helfen, länger selbstständig zu bleiben, den Alltag zu erleichtern und dich bei ersten Einschränkungen gezielt zu entlasten.
Pflegeleistung
Betrag
Pflegegeld
kein Anspruch
Pflegesachleistungen
kein Anspruch
Verhinderungspflege
kein Anspruch
Kurzzeitpflege
kein Anspruch
Tages-/Nachtpflege
kein Anspruch
Entlastungsbetrag
131€/Monat
Für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuung, Fahrdienste oder Hilfe durch einen Pflegedienst
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
bis 42 €/Monat
z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Betteinlagen – bequem nach Hause geliefert
Hausnotrufsystem
bis 25,50€/Monat
Für mehr Sicherheit – besonders wenn du allein wohnst oder sturzgefährdet bist
Wohnraumanpassung
bis 4.180 € pro Maßnahme
Zuschüsse für barrierefreie Umbauten wie Haltegriffe, Treppenhilfen oder Türverbreiterungen
Wohngruppenzuschuss
224€/Monat
Für das Leben in einer ambulant betreuten Wohngruppe
Vollstationäre Pflege im Heim
131€/Monat
Für den vollstationären Aufenthalt in einem Pflegeheim
Pflegeberatung (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
kostenfrei
Persönliche Beratung zu deinen Ansprüchen, Pflegeorganisation oder Möglichkeiten der Entlastung
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
bis zu 53€/Monat
z. B. Apps zur Sturzprävention, Gedächtnistraining oder Strukturierung deines Alltags
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