Pflegegrad 2: Leistungen, Voraussetzungen & alle Ansprüche im Überblick
Mit Pflegegrad 2 liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Betroffene haben bereits einen spürbaren Unterstützungsbedarf im Alltag – z. B. bei der Körperpflege, bei der Orientierung oder der Haushaltsführung. Hier erfährst du, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Leistungen dir oder deinen Angehörigen zustehen.
Pflegegrad 2 bedeutet: spürbarer Unterstützungsbedarf im Alltag – und klare Leistungsansprüche. In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Hilfen dir zustehen, wie du den Antrag richtig stellst und worauf du unbedingt achten solltest.
Voraussetzungen für Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 wird zuerkannt, wenn die Pflegebegutachtung eine Punktzahl zwischen 27,0 und unter 47,5 Punkten ergibt. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MDK) bei gesetzlich Versicherten oder MEDICPROOF bei privat Versicherten.
Beispiele für typische Einschränkungen:

Hilfe beim An- und Auskleiden

Unterstützung bei der Körperpflege

Erinnerung an Medikamente oder Begleitung zu Arztbesuchen

Eingeschränkte Orientierung oder psychische Belastung

Tipp: Die Pflegekasse übernimmt kostenlos die Begutachtung – ein Antrag genügt.
Welche Lebensbereiche geprüft werden und wie sie gewichtet sind
7,5
%
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
7,5
%
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
10
%
Mobilität
15
%
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
20
%
Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Belastungen
40
%
Selbstversorgung
Das steht dir konkret zu
Leistungen bei Pflegegrad 2
Mit Pflegegrad 2 hast du Anspruch auf deutlich mehr Leistungen als bei Pflegegrad 1. Dazu zählen sowohl Geld- als auch Sachleistungen – je nachdem, ob du zuhause von Angehörigen oder von einem ambulanten Pflegedienst versorgt wirst.
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