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Pflegegrad 4: Mehr als „schwer pflegebedürftig“

Uwe Zimmer
Von Uwe Zimmer
18. Juli 2025

Was ist Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 gilt für Menschen mit „schwerster Beeinträchtigung der Selbständigkeit“. Hier ist ein umfassender Überblick zu Leistungen, Voraussetzungen und Vorteilen.

Pflegegrad 4 bedeutet: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – und damit besonders umfangreiche Leistungen von der Pflegekasse. In diesem Beitrag erfährst du, welche finanziellen und praktischen Hilfen dir oder deinen Angehörigen zustehen, wie du den Pflegegrad 4 beantragst und worauf du bei der Begutachtung besonders achten solltest.

Voraussetzungen für Pflegegrad 4

Das macht SmartVersorgt aus – persönliche Pflegeberatung, digitale Unterstützung und echte Hilfe im Alltag

Der Medizinische Dienst (MDK) bewertet den Alltag anhand von 64 Kriterien – bei 70 bis unter 90 Punkten erhält man Pflegegrad 

Das macht SmartVersorgt aus – persönliche Pflegeberatung, digitale Unterstützung und echte Hilfe im Alltag

Folgende Bereiche fließen in die Begutachtung ein:

  • Körperpflege, Mobilität, Umgang mit Krankheit
  • Alltagsorganisation & Hauswirtschaft
  • psychosoziale Betreuung und nächtliche Hilfe

Tipp: Die Pflegekasse übernimmt kostenlos die Begutachtung – ein Antrag genügt.

MDK-Begutachtung:

Welche Lebensbereiche geprüft werden und wie sie gewichtet sind

7,5

%

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

7,5

%

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

10

%

Mobilität

15

%

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

20

%

Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Belastungen

40

%

Selbstversorgung

Monatliche

Leistungen bei Pflegegrad 4

Mit Pflegegrad 4 hast du Anspruch auf umfassende Leistungen – deutlich mehr als bei den niedrigeren Pflegegraden. Dazu zählen sowohl Pflegegeld als auch umfangreiche Sachleistungen, je nachdem, ob du Zuhause von Angehörigen gepflegt wirst oder Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst erhältst. Auch Entlastungsleistungen, teilstationäre Angebote und finanzielle Zuschüsse bei stationärer Pflege stehen dir offen.

Pflegeleistung

Betrag

Hinweise

Pflegegeld

800 Euro monatlich

Für häusliche Pflege durch Angehörige oder Freunde – direkte Auszahlung an die pflegende Person.

Pflegesachleistungen

1.859 Euro monatlich

Für professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst – Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.

Verhinderungspflege

1.685 Euro jährlich

Wenn die Hauptpflegeperson Urlaub macht oder ausfällt – z. B. Ersatzpflege durch Dritte oder Dienstleister.

Kurzzeitpflege

1.854 Euro jährlich

Vorübergehende stationäre Unterbringung – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen.

Entlastungsbetrag

131 Euro monatlich

Für Alltagshilfen wie Betreuung, Haushaltshilfe oder Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Tages- oder Nachtpflege

1.685 Euro monatlich

Teilstationäre Versorgung in spezialisierten Einrichtungen – tagsüber oder nachts, z. B. bei Berufstätigkeit der Angehörigen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

bis zu 42 Euro monatlich

Monatliches Budget für Einmalprodukte wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.

Technische Pflegehilfsmittel

Ja

Zuschuss oder Leihstellung für Geräte wie Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Rollstühle.

Hausnotruf

bis zu 25,50 Euro monatlich

Für ein Notrufsystem zu Hause – ermöglicht schnelle Hilfe in Notfällen.

Wohnraumanpassung

bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme

Zuschuss für Umbaumaßnahmen wie Treppenlifte, barrierefreie Duschen oder Türverbreiterungen.

Pflegeberatung und Beratungseinsatz

Ja

Kostenfreie Beratung zur Organisation der Pflege; bei Pflegegeldbezug verpflichtend (vierteljährlich).

Pflegekurse für Angehörige

Ja

Schulungen für pflegende Angehörige – vermitteln Wissen, Sicherheit und entlasten emotional.

Pflegeunterstützungsgeld

Ja

Lohnersatzleistung, wenn Berufstätige kurzfristig Pflege organisieren müssen (z. B. bei plötzlicher Verschlechterung).

Wohngruppenzuschuss

224 Euro monatlich

Zuschuss für das Leben in ambulant betreuten Pflege-WGs – zur Stärkung gemeinschaftlicher Wohnformen.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

bis zu 53 Euro monatlich

Für digitale Tools zur Pflegeunterstützung – z. B. Apps für Medikamentenpläne oder Dokumentation.

Vollstationäre Pflege im Heim

1.855 Euro monatlich

Beitrag zu den pflegebedingten Kosten im Pflegeheim – unabhängig vom tatsächlichen Eigenanteil.

Die meisten Leistungen müssen separat beantragt werden – oft formlos bei der Pflegekasse. Leistungen wie Pflegehilfsmittel, DiPA oder Wohnraumanpassung können zusätzlich zur Grundversorgung genutzt werden.

Warum lohnt sich Pflegegrad 4?

Pflegeexperte Uwe Zimmer – erfahrene Beratung zu Pflegegraden, Anträgen und Alltagsentlastung
Das macht SmartVersorgt aus – persönliche Pflegeberatung, digitale Unterstützung und echte Hilfe im Alltag

Zielgerichtete Unterstützung: Umfangreiche Leistungen ermöglichen eine passgenaue häusliche Pflege.

Das macht SmartVersorgt aus – persönliche Pflegeberatung, digitale Unterstützung und echte Hilfe im Alltag

Flexible Kombinationsmöglichkeiten: Pflegegeld, Sachleistungen, Tagespflege, Kurz- und Verhinderungspflege lassen sich verbinden.

Das macht SmartVersorgt aus – persönliche Pflegeberatung, digitale Unterstützung und echte Hilfe im Alltag

Entlastung für Pflegende: Monatlicher Entlastungsbetrag, Ersatzpflege bei Urlaub/Krankheit und teilstationäre Angebote stärken die Pflegebeziehung.

Das macht SmartVersorgt aus – persönliche Pflegeberatung, digitale Unterstützung und echte Hilfe im Alltag

Finanziell vorteilhaft: Steuerliche Vorteile, Rentenversicherungsschutz sowie Unterstützung bei Heimeinzug.

Pflegeexperten Uwe und Lennard Zimmer geben wichtige Tipps für den Pflegealltag

Pflegegrad 3 beantragen – Schritt für Schritt

1. Antrag bei der Pflegekasse stellen

Ein formloser Antrag genügt

Der erste Schritt ist ein formloser Antrag bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person – meist ist das die Pflegekasse der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse.

Du kannst den Antrag telefonisch, schriftlich oder online stellen. Nach Eingang wird dir ein Formular zur Bestätigung und weitere Unterlagen zugesendet.

2. Vorbereitung auf die Begutachtung

Ein MDK oder MEDICPROOF prüfen deine Situation

Nach dem Antrag wirst du (oder deine Angehörigen) über einen Begutachtungstermin durch den MDK (gesetzlich versichert) oder MEDICPROOF (privat versichert) informiert.
Der Termin findet meist zu Hause oder per Videotelefonat statt.

Bereite dich gut vor:

  • Notiere dir typische Alltagssituationen, in denen du Hilfe brauchst.
  • Halte ärztliche Unterlagen, Diagnosen, Medikationspläne oder Krankenhausberichte bereit.
  • Es kann hilfreich sein, wenn eine vertraute Person beim Termin anwesend ist.

3. Du erhältst den Pflegegrad-Bescheid

Einstufung des Pflegegrades

Nach der Begutachtung bekommst du von der Pflegekasse einen schriftlichen Bescheid. Darin steht:

  • Ob dir ein Pflegegrad bewilligt wurde
  • Welcher Pflegegrad dir zuerkannt wurde
  • Ab wann du die Leistungen in Anspruch nehmen kannst
Falls du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

4. Leistungen bei Pflegegrad 4

Leistungen stehen dir sofort zur Verfügung

Sobald du den Bescheid erhalten hast, kannst du alle vorgesehenen Leistungen für Pflegegrad 4 in Anspruch nehmen, z. B.:

  • Pflegesachleistungen:
    Bis zu 1.859 € monatlich für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.

  • Pflegegeld:
    Bis zu 800 € monatlich, wenn die Pflege durch Angehörige oder privat organisiert erfolgt (häusliche Pflege).

  • Zuschuss für vollstationäre Pflege:
    1.855 € monatlich als Beitrag zu den Pflegekosten im Pflegeheim – unabhängig von der tatsächlichen Heimkostenhöhe.

5. Höherstufung beantragen bei zunehmendem Pflegebedarf

Zögere nicht

Verschlechtert sich der Zustand der pflegebedürftigen Person (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Demenz oder körperlichem Abbau), kannst du jederzeit eine erneute Begutachtung und damit eine Höherstufung beantragen.
Zusatz-Tipp:

Pflegegrad frühzeitig beantragen, besonders bei chronischer Erkrankung, psychischer Belastung oder altersbedingtem Hilfebedarf

Fazit: Pflegegrad 4 gezielt ausschöpfen

Nutze die Kombination aus Pflegegeld, Sachleistungen und zusätzlichen Entlastungsangeboten, um eine stabile und bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen. Achte besonders auf regelmäßige Beratungseinsätze (viermal jährlich), um Leistungskürzungen zu vermeiden und den Pflegestatus optimal zu nutzen.

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Häufig gestellte Fragen

Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen

Welche Leistungen bekomme ich bei Pflegegrad 2?
Mit Pflegegrad 2 hast du Anspruch auf Pflegegeld (347 €), Pflegesachleistungen (796 €), den Entlastungsbetrag (131 €), Pflegehilfsmittel (bis 42 €) sowie auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Pflegeberatung und mehr. Die Leistungen können individuell kombiniert werden.
Wie beantrage ich Pflegegrad 2?
Du stellst den Antrag formlos bei deiner Pflegekasse. Danach erfolgt eine Begutachtung durch den MDK (gesetzlich versichert) oder MEDICPROOF (privat versichert). Bei 27 bis unter 47,5 Punkten im Gutachten wird Pflegegrad 2 gewährt.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?
Für Pflegegrad 2 musst du im Pflegegutachten mindestens 27,0 bis unter 47,5 Punkte erreichen. Bewertet werden unter anderem Mobilität, Selbstversorgung und geistige Fähigkeiten.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und 2?
Pflegegrad 2 bedeutet eine deutlich stärkere Einschränkung als Pflegegrad 1. Nur ab Pflegegrad 2 erhältst du z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und mehr. Bei Pflegegrad 1 gibt es nur begrenzte Leistungen.
Kann ich bei Pflegegrad 2 Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja, das ist über die Kombinationsleistung möglich. Wenn du teilweise durch Angehörige und teilweise durch einen Pflegedienst betreut wirst, kannst du anteilig Pflegegeld und Sachleistungen gleichzeitig nutzen.

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