Was ist Pflegegrad 5?
In diesem Blogartikel erfährst Du, welche Voraussetzungen für den Pflegegrad 5 erfüllt sein müssen, wie hoch die finanziellen Leistungen sind und wie Du das Maximum aus dem Pflegegrad herausholen kannst – für Dich oder Deine Angehörigen.
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad, der vergeben werden kann – und das aus gutem Grund: Er steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, oft in Kombination mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Betroffene sind auf umfassende Unterstützung im Alltag angewiesen – und genau hier greift das deutsche Pflegesystem mit einem großen Leistungspaket ein.
Voraussetzungen für Pflegegrad 5

Mitglied in der Pflegeversicherung (gesetzlich oder privat)

Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse gestellt

Begutachtung durch den MDK (gesetzlich Versicherte) oder Medicproof (Privatversicherte)

Ergebnis des Gutachtens: 90–100 Punkte = Pflegegrad 5
Folgende Bereiche fließen in die Begutachtung ein:
- Körperpflege, Mobilität, Umgang mit Krankheit
- Alltagsorganisation & Hauswirtschaft
- psychosoziale Betreuung und nächtliche Hilfe

Tipp: Die Pflegekasse übernimmt kostenlos die Begutachtung – ein Antrag genügt.
Welche Lebensbereiche geprüft werden und wie sie gewichtet sind
7,5
%
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
7,5
%
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
10
%
Mobilität
15
%
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
20
%
Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Belastungen
40
%
Selbstversorgung
Monatliche
Leistungen bei Pflegegrad 5
Mit Pflegegrad 5 erhältst Du die maximal möglichen Leistungen der Pflegeversicherung. Je nach Pflegesituation – ob Zuhause oder stationär – gibt es verschiedene Geld- und Sachleistungen.
Pflegeleistung
Betrag
Pflegegeld
990 Euro monatlich
Für häusliche Pflege durch Angehörige oder Freunde – direkte Auszahlung an die pflegende Person.
Pflegesachleistungen
2.299 Euro monatlich
Für professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst – Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
Verhinderungspflege
1.685 Euro jährlich
Wenn die Hauptpflegeperson Urlaub macht oder ausfällt – z. B. Ersatzpflege durch Dritte oder Dienstleister.
Kurzzeitpflege
1.854 Euro jährlich
Vorübergehende stationäre Unterbringung – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen.
Entlastungsbetrag
131 Euro monatlich
Für Alltagshilfen wie Betreuung, Haushaltshilfe oder Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Tages- oder Nachtpflege
2.085 Euro monatlich
Teilstationäre Versorgung in spezialisierten Einrichtungen – tagsüber oder nachts, z. B. bei Berufstätigkeit der Angehörigen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
bis zu 42 Euro monatlich
Monatliches Budget für Einmalprodukte wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.
Technische Pflegehilfsmittel
Ja
Zuschuss oder Leihstellung für Geräte wie Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Rollstühle.
Hausnotruf
bis zu 25,50 Euro monatlich
Für ein Notrufsystem zu Hause – ermöglicht schnelle Hilfe in Notfällen.
Wohnraumanpassung
bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
Zuschuss für Umbaumaßnahmen wie Treppenlifte, barrierefreie Duschen oder Türverbreiterungen.
Pflegeberatung und Beratungseinsatz
Ja
Kostenfreie Beratung zur Organisation der Pflege; bei Pflegegeldbezug verpflichtend (vierteljährlich).
Pflegekurse für Angehörige
Ja
Schulungen für pflegende Angehörige – vermitteln Wissen, Sicherheit und entlasten emotional.
Pflegeunterstützungsgeld
Ja
Lohnersatzleistung, wenn Berufstätige kurzfristig Pflege organisieren müssen (z. B. bei plötzlicher Verschlechterung).
Wohngruppenzuschuss
224 Euro monatlich
Zuschuss für das Leben in ambulant betreuten Pflege-WGs – zur Stärkung gemeinschaftlicher Wohnformen.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
bis zu 53 Euro monatlich
Für digitale Tools zur Pflegeunterstützung – z. B. Apps für Medikamentenpläne oder Dokumentation.
Vollstationäre Pflege im Heim
2.096 Euro monatlich
Beitrag zu den pflegebedingten Kosten im Pflegeheim – unabhängig vom tatsächlichen Eigenanteil.

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