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Pflegegrad 2: Antrag stellen – Schritt für Schritt erklärt

Uwe Zimmer
Von Uwe Zimmer
18. Juni 2025

Pflegegrad 2: Leistungen, Voraussetzungen & alle Ansprüche im Überblick

Mit Pflegegrad 2 liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Betroffene haben bereits einen spürbaren Unterstützungsbedarf im Alltag – z. B. bei der Körperpflege, bei der Orientierung oder der Haushaltsführung. Hier erfährst du, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Leistungen dir oder deinen Angehörigen zustehen.

Pflegegrad 2 bedeutet: spürbarer Unterstützungsbedarf im Alltag – und klare Leistungsansprüche. In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Hilfen dir zustehen, wie du den Antrag richtig stellst und worauf du unbedingt achten solltest.

Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Pflegegrad 2 wird zuerkannt, wenn die Pflegebegutachtung eine Punktzahl zwischen 27,0 und unter 47,5 Punkten ergibt. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MDK) bei gesetzlich Versicherten oder MEDICPROOF bei privat Versicherten.

Beispiele für typische Einschränkungen:

Das macht SmartVersorgt aus – persönliche Pflegeberatung, digitale Unterstützung und echte Hilfe im Alltag

Hilfe beim An- und Auskleiden

Das macht SmartVersorgt aus – persönliche Pflegeberatung, digitale Unterstützung und echte Hilfe im Alltag

Unterstützung bei der Körperpflege

Das macht SmartVersorgt aus – persönliche Pflegeberatung, digitale Unterstützung und echte Hilfe im Alltag

Erinnerung an Medikamente oder Begleitung zu Arztbesuchen

Das macht SmartVersorgt aus – persönliche Pflegeberatung, digitale Unterstützung und echte Hilfe im Alltag

Eingeschränkte Orientierung oder psychische Belastung

Tipp: Die Pflegekasse übernimmt kostenlos die Begutachtung – ein Antrag genügt.

MDK-Begutachtung:

Welche Lebensbereiche geprüft werden und wie sie gewichtet sind

7,5

%

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

7,5

%

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

10

%

Mobilität

15

%

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

20

%

Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Belastungen

40

%

Selbstversorgung

Das steht dir konkret zu

Leistungen bei Pflegegrad 2

Mit Pflegegrad 2 hast du Anspruch auf deutlich mehr Leistungen als bei Pflegegrad 1. Dazu zählen sowohl Geld- als auch Sachleistungen – je nachdem, ob du zuhause von Angehörigen oder von einem ambulanten Pflegedienst versorgt wirst.

Pflegeleistung

Betrag

Hinweise
Pflegegeld
347 €/Monat
bei Pflege durch Angehörige
Pflegesachleistungen
796 €/Monat
bei Pflegedienst
Kombinationsleistung
anteilig
Kombination aus Geld & Dienstleistungen des Pflegediensts
Kurzzeitpflege
1.854 € jährlich
z. B. nach Krankenhausaufenthalt
Verhinderungspflege
1.685 € jährlich
wenn pflegende Person verhindert ist
Entlastungsbetrag
131 €/Monat
z. B. für Betreuung, Haushalt
Tages- oder Nachtpflege
721 €/Monat
zusätzlich zum Pflegegeld
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
bis zu 42 €/Monat
z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Betteinlagen – bequem nach Hause geliefert
Technische Pflegehilfsmittel
Ja
z. B. Pflegebett, Lagerungshilfen, Toilettenstuhl
Hausnotruf
bis zu 25,50 €/Monat
wird oft komplett übernommen
Wohnraumanpassung
bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
z. B. für Badumbau
Pflegeberatung und Beratungseinsatz (§ 7a SGB XI)
Ja
Kostenlose Beratung durch zugelassene Stellen/Verpflichtend bei reinem Pflegegeldbezug (halbjährlich)
Pflegekurse für Angehörige
Ja
Kostenlos – online oder vor Ort
Pflegeunterstützungsgeld
Ja
Lohnersatz bei akutem Pflegefall (bis zu 10 Tage)
Wohngruppenzuschuss
224 €/Monat
Für betreute Wohngemeinschaften (ambulant)
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
bis 53 €/Monat
z. B. Apps zur Alltagsbewältigung oder Erinnerungsfunktionen
Vollstationäre Pflege im Heim
805 €/Monat
Fester Zuschuss zum Heimaufenthalt (Pflegesatz)
Die meisten Leistungen müssen separat beantragt werden – oft formlos bei der Pflegekasse. Leistungen wie Pflegehilfsmittel, DiPA oder Wohnraumanpassung können zusätzlich zur Grundversorgung genutzt werden.

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Der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich steht zusätzlich zur Verfügung

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Bei stationärer Pflege erhältst du einen festen Leistungsbetrag von der Pflegekasse

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Pflegegrad 2 beantragen – Schritt für Schritt

1. Antrag bei der Pflegekasse stellen

Ein formloser Antrag genügt

Der erste Schritt ist ein formloser Antrag bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person – meist ist das die Pflegekasse der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse.

Du kannst den Antrag telefonisch, schriftlich oder online stellen. Nach Eingang wird dir ein Formular zur Bestätigung und weitere Unterlagen zugesendet.

2. Vorbereitung auf die Begutachtung

Ein MDK oder MEDICPROOF prüfen deine Situation

Nach dem Antrag wirst du (oder deine Angehörigen) über einen Begutachtungstermin durch den MDK (gesetzlich versichert) oder MEDICPROOF (privat versichert) informiert.
Der Termin findet meist zu Hause oder per Videotelefonat statt.

Bereite dich gut vor:

  • Notiere dir typische Alltagssituationen, in denen du Hilfe brauchst.
  • Halte ärztliche Unterlagen, Diagnosen, Medikationspläne oder Krankenhausberichte bereit.
  • Es kann hilfreich sein, wenn eine vertraute Person beim Termin anwesend ist.

3. Du erhältst den Pflegegrad-Bescheid

Einstufung des Pflegegrades

Nach der Begutachtung bekommst du von der Pflegekasse einen schriftlichen Bescheid. Darin steht:

  • Ob dir ein Pflegegrad bewilligt wurde
  • Welcher Pflegegrad dir zuerkannt wurde
  • Ab wann du die Leistungen in Anspruch nehmen kannst
Falls du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

4. Leistungen bei Pflegegrad 2

Leistungen stehen dir sofort zur Verfügung

Sobald du den Bescheid erhalten hast, kannst du alle vorgesehenen Leistungen für Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen, z. B.:

  • 125 € Entlastungsbetrag pro Monat
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 40 € monatlich)
  • Wohnraumanpassung (bis zu 4.000 € einmalig)
  • Hausnotrufsystem, Pflegeberatung u. v. m.

5. Höherstufung beantragen bei zunehmendem Pflegebedarf

Zögere nicht

Verschlechtert sich der Zustand der pflegebedürftigen Person (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Demenz oder körperlichem Abbau), kannst du jederzeit eine erneute Begutachtung und damit eine Höherstufung beantragen.
Zusatz-Tipp:

Pflegegrad frühzeitig beantragen, besonders bei chronischer Erkrankung, psychischer Belastung oder altersbedingtem Hilfebedarf

Fazit: Pflegegrad 2 sichert spürbare Unterstützung

Mit Pflegegrad 2 stehen dir oder deinen Angehörigen zahlreiche Geld- und Sachleistungen zu. Ob Pflegegeld, Pflegedienst oder Zuschüsse für Umbauten – nutze die Angebote, um Pflege im Alltag spürbar zu erleichtern. Eine gute Pflegeberatung hilft dir dabei, keine Leistungen zu verschenken.

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Häufig gestellte Fragen

Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen

Welche Leistungen bekomme ich bei Pflegegrad 2?
Mit Pflegegrad 2 hast du Anspruch auf Pflegegeld (347 €), Pflegesachleistungen (796 €), den Entlastungsbetrag (131 €), Pflegehilfsmittel (bis 42 €) sowie auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Pflegeberatung und mehr. Die Leistungen können individuell kombiniert werden.
Wie beantrage ich Pflegegrad 2?
Du stellst den Antrag formlos bei deiner Pflegekasse. Danach erfolgt eine Begutachtung durch den MDK (gesetzlich versichert) oder MEDICPROOF (privat versichert). Bei 27 bis unter 47,5 Punkten im Gutachten wird Pflegegrad 2 gewährt.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?
Für Pflegegrad 2 musst du im Pflegegutachten mindestens 27,0 bis unter 47,5 Punkte erreichen. Bewertet werden unter anderem Mobilität, Selbstversorgung und geistige Fähigkeiten.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und 2?
Pflegegrad 2 bedeutet eine deutlich stärkere Einschränkung als Pflegegrad 1. Nur ab Pflegegrad 2 erhältst du z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und mehr. Bei Pflegegrad 1 gibt es nur begrenzte Leistungen.
Kann ich bei Pflegegrad 2 Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja, das ist über die Kombinationsleistung möglich. Wenn du teilweise durch Angehörige und teilweise durch einen Pflegedienst betreut wirst, kannst du anteilig Pflegegeld und Sachleistungen gleichzeitig nutzen.

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