Was ist Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 wird vergeben bei einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit über mindestens sechs Monate und ersetzt seit 2017 die frühere Pflegestufe II und berücksichtigt auch demenzbedingte Einschränkungen
Pflegegrad 3 bedeutet: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – und damit umfangreiche Leistungen von der Pflegekasse. In diesem Beitrag erfährst du, welche finanziellen und praktischen Hilfen dir zustehen, wie du den Pflegegrad 3 beantragst und worauf du bei der Begutachtung besonders achten solltest.
Voraussetzungen für Pflegegrad 3

Mitglied in der Pflegeversicherung.

Gutachten vom MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof bei Privatversicherten.

Ergebnis im Neuen Begutachtungs-Assessment (NBA): “schwere Beeinträchtigung”

Alternativ Höherstufung nach Verschlechterung eines bestehenden Pflegegrades.

Tipp: Die Pflegekasse übernimmt kostenlos die Begutachtung – ein Antrag genügt.
Welche Lebensbereiche geprüft werden und wie sie gewichtet sind
7,5
%
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
7,5
%
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
10
%
Mobilität
15
%
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
20
%
Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Belastungen
40
%
Selbstversorgung
Monatliche
Leistungen bei Pflegegrad 3
Mit Pflegegrad 3 hast du Anspruch auf deutlich mehr Leistungen als bei Pflegegrad 1&2. Dazu zählen sowohl Geld- als auch Sachleistungen – je nachdem, ob du Zuhause von Angehörigen oder von einem ambulanten Pflegedienst versorgt wirst.
Pflegeleistung
Betrag
Pflegegeld (häuslich bei Angehörigen)
€599/Monat
Für Pflege durch Angehörige oder Freunde – als Anerkennung und finanzielle Unterstützung
Pflegesachleistung (ambulant durch Dienst)
€1.497/Monat
Für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst – z. B. bei Körperpflege oder Medikamentengabe
Verhinderungspflege
1.685€/Jahr
Wenn die Hauptpflegeperson Urlaub macht oder ausfällt – z. B. Ersatzpflege durch Dritte oder Dienstleister
Entlastungsbetrag
131€/Monat
Für Betreuung, Haushaltshilfen, Fahrdienste oder Unterstützung durch Pflegedienste
Digitale Pflege‑Apps (DiPA)
bis €53/Monat
Für zertifizierte Apps zur Alltagsbewältigung oder Pflegeorganisation
Pflegehilfsmittel
bis €42/Monat
z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Betteinlagen – bequem nach Hause geliefert
Hausnotruf
bis €25,50/Monat
wird oft komplett übernommen
Tages-/Nachtpflege
1.357 €/Monat
Für teilstationäre Betreuung in einer Pflegeeinrichtung tagsüber oder nachts
Kurzzeitpflege
1.774 €/Jahr
Für vorübergehende stationäre Pflege – z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt
Pflegeberatung und Beratungseinsatz
kostenfrei
Persönliche Beratung zur Organisation der Pflege und Schulungen für Angehörige
Wohnraumanpassung
bis zu 4.180 pro Maßnahme
Zuschuss für barrierefreie Umbauten – z. B. Einbau einer ebenerdigen Dusche
Wohngruppenzuschlag
224 €/Monat
Für das Leben in einer ambulant betreuten Pflege-WG
Pflegekurse für Angehörige
kostenfrei
Schulungen für pflegende Angehörige – vermitteln Wissen, Sicherheit und entlasten emotional.
Pflegeunterstützungsgeld
abhängig vom Einkommen
Lohnersatz für pflegende Angehörige bei kurzfristiger Arbeitsverhinderung
Vollstationäre Pflege
1.319€/Monat
Zuschuss zu den Pflegekosten im Pflegeheim – zusätzlich müssen Eigenanteile gezahlt werden

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