Was ist Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 gilt für Menschen mit „schwerster Beeinträchtigung der Selbständigkeit“. Hier ist ein umfassender Überblick zu Leistungen, Voraussetzungen und Vorteilen.
Pflegegrad 4 bedeutet: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – und damit besonders umfangreiche Leistungen von der Pflegekasse. In diesem Beitrag erfährst du, welche finanziellen und praktischen Hilfen dir oder deinen Angehörigen zustehen, wie du den Pflegegrad 4 beantragst und worauf du bei der Begutachtung besonders achten solltest.
Voraussetzungen für Pflegegrad 4

Der Medizinische Dienst (MDK) bewertet den Alltag anhand von 64 Kriterien – bei 70 bis unter 90 Punkten erhält man Pflegegrad

Folgende Bereiche fließen in die Begutachtung ein:
- Körperpflege, Mobilität, Umgang mit Krankheit
- Alltagsorganisation & Hauswirtschaft
- psychosoziale Betreuung und nächtliche Hilfe

Tipp: Die Pflegekasse übernimmt kostenlos die Begutachtung – ein Antrag genügt.
Welche Lebensbereiche geprüft werden und wie sie gewichtet sind
7,5
%
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
7,5
%
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
10
%
Mobilität
15
%
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
20
%
Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Belastungen
40
%
Selbstversorgung
Monatliche
Leistungen bei Pflegegrad 4
Mit Pflegegrad 4 hast du Anspruch auf umfassende Leistungen – deutlich mehr als bei den niedrigeren Pflegegraden. Dazu zählen sowohl Pflegegeld als auch umfangreiche Sachleistungen, je nachdem, ob du Zuhause von Angehörigen gepflegt wirst oder Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst erhältst. Auch Entlastungsleistungen, teilstationäre Angebote und finanzielle Zuschüsse bei stationärer Pflege stehen dir offen.
Pflegeleistung
Betrag
Pflegegeld
800 Euro monatlich
Für häusliche Pflege durch Angehörige oder Freunde – direkte Auszahlung an die pflegende Person.
Pflegesachleistungen
1.859 Euro monatlich
Für professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst – Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
Verhinderungspflege
1.685 Euro jährlich
Wenn die Hauptpflegeperson Urlaub macht oder ausfällt – z. B. Ersatzpflege durch Dritte oder Dienstleister.
Kurzzeitpflege
1.854 Euro jährlich
Vorübergehende stationäre Unterbringung – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen.
Entlastungsbetrag
131 Euro monatlich
Für Alltagshilfen wie Betreuung, Haushaltshilfe oder Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Tages- oder Nachtpflege
1.685 Euro monatlich
Teilstationäre Versorgung in spezialisierten Einrichtungen – tagsüber oder nachts, z. B. bei Berufstätigkeit der Angehörigen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
bis zu 42 Euro monatlich
Monatliches Budget für Einmalprodukte wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.
Technische Pflegehilfsmittel
Ja
Zuschuss oder Leihstellung für Geräte wie Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Rollstühle.
Hausnotruf
bis zu 25,50 Euro monatlich
Für ein Notrufsystem zu Hause – ermöglicht schnelle Hilfe in Notfällen.
Wohnraumanpassung
bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
Zuschuss für Umbaumaßnahmen wie Treppenlifte, barrierefreie Duschen oder Türverbreiterungen.
Pflegeberatung und Beratungseinsatz
Ja
Kostenfreie Beratung zur Organisation der Pflege; bei Pflegegeldbezug verpflichtend (vierteljährlich).
Pflegekurse für Angehörige
Ja
Schulungen für pflegende Angehörige – vermitteln Wissen, Sicherheit und entlasten emotional.
Pflegeunterstützungsgeld
Ja
Lohnersatzleistung, wenn Berufstätige kurzfristig Pflege organisieren müssen (z. B. bei plötzlicher Verschlechterung).
Wohngruppenzuschuss
224 Euro monatlich
Zuschuss für das Leben in ambulant betreuten Pflege-WGs – zur Stärkung gemeinschaftlicher Wohnformen.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
bis zu 53 Euro monatlich
Für digitale Tools zur Pflegeunterstützung – z. B. Apps für Medikamentenpläne oder Dokumentation.
Vollstationäre Pflege im Heim
1.855 Euro monatlich
Beitrag zu den pflegebedingten Kosten im Pflegeheim – unabhängig vom tatsächlichen Eigenanteil.

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